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Georgenberger Handfeste

Georgenberger Handfeste© StLA
Die „Georgenberger Handfeste" aus dem Jahre 1186, die bedeutendste historische Urkunde der Steiermark, wurde in das Nationale Register des UNESCO-Programmes „Memory of the World" aufgenommen.

Unter den zahlreichen Urkunden des Steiermärkischen Landesarchivs ist die „Georgenberger Handfeste" als älteste, bis 1848 gültige Verfassungsurkunde des Landes Steiermark und als ältester „Staatsvertrag" auf dem Boden des heutigen Österreich das bedeutendste Stück. Mit diesem Erbvertrag zwischen dem steirischen und dem österreichischen Herzog wurde am 17. August 1186 die Personalunion in der Landesherrschaft der beiden Länder vorbereitet. Sie trat 1192 nach dem kinderlosen Tod des letzten steirischen Herzogs aus dem Hause der Traungauer in Kraft - die Babenberger übernahmen die Herrschaft in der Steiermark.

Die Handfeste wurde zum zentralen Dokument des Selbstbewusstseins der steirischen Stände (Adel und Klerus) gegenüber dem Landesfürsten. Vor der Erbhuldigung hatte dieser die in der Handfeste und den nachfolgenden Erweiterungen enthaltenen „Freiheiten" des Landes zu beschwören, erst danach erfolgte die Huldigung. Die Urkunde diente im 14. Jahrhundert als Vorlage für die Landhandfesten von Kärnten und Krain und erzählt auch eine bewegte Überlieferungsgeschichte.

Aus Anlass der Aufnahme in das Memory of the World-Register wird die Georgenberger Handfeste am Mittwoch, 5. November 2014, von 9.00 bis 18.00 Uhr im Wartingersaal des Landesarchivs der Öffentlichkeit präsentiert. Die Ausstellung ist nur an diesem Tag zugänglich.

 Bedeutung der Georgenberger Handfeste

 Geschichte und Wirkung der Georgenberger Handfeste

 Deutsche Übersetzung der Georgenberger Handfeste

 Transkription der Georgenberger Handfeste

 

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8010 Graz-Burg

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