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Fragen zur Archivbenützung

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Das Steiermärkische Landesarchiv in Graz bietet die Einsicht in Archivgut ausschließlich in seinem Lesesaal an. Für die Bestellung von Unterlagen sind genaue Archivsignaturen nötig, wobei ein wissenschaftlicher Beratungsdienst bei der Suche hilft. Die Vorbereitungszeit variiert je nach Forschungsprojekt; für wissenschaftliche Arbeiten wird ein Beratungsgespräch empfohlen.

Der Zugang zum Archiv ist mit einer kostenpflichtigen Archivkarte verbunden, während die Nutzung der Dokumente selbst kostenlos ist. Eigene Fotografien sind untersagt; Reproduktionen können kostenpflichtig und unter Berücksichtigung von konservatorischen Richtlinien beantragt werden.

Im Lesesaal gelten einige Regeln: Es dürfen nur Bleistifte verwendet werden, Essen sowie Rauchen sind verboten. Zur Hygiene ist das Händewaschen vor und nach der Arbeit verpflichtend.

Diese Übersetzung wurde automatisch erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Sie ist nicht rechtsverbindlich. Maßgeblich ist ausschließlich die Originalversion in deutscher Sprache. Das Land Steiermark übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Übersetzung.

The Styrian State Archives in Graz provides access to archival materials exclusively in its reading room. Precise archival reference numbers are required to order documents, with a scholarly advisory service available to assist in the search. Preparation time varies depending on the research project; a consultation is recommended for academic work. Access to the archives requires a paid archive card, while the use of the documents themselves is free of charge. Taking one's own photographs is prohibited; reproductions may be requested for a fee and are subject to conservation guidelines. Certain rules apply in the reading room: only pencils may be used, and eating and smoking are prohibited. For hygiene reasons, washing hands before and after work is mandatory.

This translation was created automatically and is for informational purposes only. It is not legally binding. The original German version is solely authoritative. The Province of Styria (Land Steiermark) assumes no liability for the accuracy or completeness of the translation.

Die folgende Übersicht gibt Auskunft zu häufig gestellten Fragen. Die zugrundeliegenden Bestimmungen können im Volltext der  Benutzungsordnung und der Reproduktionsrichtlinien eingesehen werden. Die im Zuge der Lagerung des Archivgutes in den neuen Archivboxen geänderten Archivsignaturen sind in der Signaturenkonkordanz verzeichnet.

Die Benützung des Archivgutes ist nur im Lesesaal des Steiermärkischen Landesarchivs möglich.

Adresse: Karmeliterplatz 3, 8010 Graz

Die Bestellung von Archivalien erfordert die genaue Angabe der relevanten Archivsignaturen.

Personen, die das Landesarchiv erstmals benützen oder in der Archivbenützung nicht versiert sind, werden unter fachkundiger Anleitung des wissenschaftlichen Beratungsdienstes bzw. der Lesesaalaufsicht, nach dem Studium der einschlägigen Findbehelfe, die Archivsignaturen auf dem Bestellschein eintragen können.

Sind die Archivsignaturen bekannt, können Archivalien auch auf folgenden Wegen bestellt werden.

  • telefonisch beim Beratungsdienst zu den angeführten Zeiten: (0316)877-3478
  • per Post: Steiermärkisches Landesarchiv, Karmeliterplatz 3, A-8010 Graz
  •  online

Die Art und Tiefe der Vorbereitung des Archivbesuches hängt vom Forschungsvorhaben ab.
Landeskundliche Nachschlagewerke sind in den Lesesälen zur Erstinformation verfügbar.

Für wissenschaftliche Arbeiten im Hochschulbereich ist bei quellenbasierten Forschungen vor intensivem Einstieg in die Arbeit ein Beratungsgespräch mit Angehörigen des wissenschaftlichen Dienstes des Steiermärkischen Landesarchivs zu empfehlen.

Für die Erforschung einer Hofgeschichte sollten die wichtigsten Daten über das Objekt (Einlagezahl, Katastralgemeinde) bereits bekannt sein.

Hinweis: Eine wertvolle Orientierungshilfe bietet das Werk: „ Die Urbare, urbarialen Aufzeichnungen und Grundbücher der Steiermark“, das durch ein Register erschlossen ist.  

Die zur Vorlage bestellten Archivalien stehen in der Regel am ersten Arbeitstag nach dem Tag der Bestellung im Lesesaal zur Verfügung.

Für die Bestände des Steiermärkischen Landesarchives besteht eine gleitende Schutzfrist von 30 Jahren. Sie gilt für das amtlich erwachsene Schriftgut der öffentlichen Verwaltung, das im Steiermärkischen Landesarchiv verwahrt wird. Die Details sind im  Steiermärkischen Archivgesetz festgelegt. Für einzelne Bestände haben die ÜbergeberInnen eigene Schutzfristen festgelegt und sich die Einschaugenehmigung vorbehalten. 

Die Benützung des Archivgutes selbst ist kostenlos.


Zur Abgeltung eines Teils des Verwaltungsaufwandes wird eine "Archivkarte" ausgegeben, und zwar: 

1. mit einer Geltungsdauer an zwei beliebig wählbaren Öffnungstagen innerhalb eines Jahres ab Ausstellungsdatum zum Preis von € 3,00

2. mit einer Geltungsdauer an fünf beliebig wählbaren Öffnungstagen innerhalb eines Jahres ab Ausstellungsdatum zum Preis von € 7,20

3. mit einer Geltungsdauer von einem Jahr ab Ausstellungsdatum zum Preis von € 27,00

Die Archivkarte wird vom Portierdienst ausgestellt.

Die Archivkarte wird ad personam ausgegeben und ist nicht übertragbar. BenützerInnen, die bereits eine Archivkarte besitzen, werden gebeten, diese Karte bei jedem Archivbesuch mitzubringen.

Unsere Lesesaalaufsicht und der wissenschaftliche Dienst helfen nach Möglichkeit bei Leseproblemen einzelner Worte oder kurzer Passagen. Dies ist eine fakultative Zusatzleistung, es besteht kein Anspruch auf Gewährung von Lesehilfe.

Das Fotografieren von Archivgut durch Verwenden eigener Geräte ist nicht gestattet.

Reproduktionen werden ausschließlich über schriftliche Anforderung vom Steiermärkischen Landesarchiv angefertigt.

Zum Schutz der Archivalien sind besondere konservatorische Bedingungen einzuhalten. Die Kopierung kann nur bei jenem Archivgut erfolgen, bei dem keine Beschädigung anzunehmen ist.

Gebundene Archivalien können nur über den archiveigenen Buchscanner reproduziert werden. Reproduktionen aus Grundbüchern stehen meist binnen fünf Arbeitstagen zur Verfügung. Für Vorlagen bis A/0 können Direktkopien in Farbe hergestellt werden, sofern die Vorlagen nicht aus konservatorischen oder rechtlichen Gründen von der Kopierung ausgeschlossen sind. Pergamente und Archivalien mit Siegeln sind von der Kopierung auf dem Normalpapierkopierer ausgeschlossen, können jedoch mit Hilfe unserer speziellen Scanner reproduziert werden.

Für Bilder, Pläne, Landkarten, Fotos, Urkunden und dgl. gelten die Reproduktionsrichtlinien des Landesarchivs. Für die Reproduktion dieser Vorlagen muss ein Reproduktionsantrag gestellt werden.

Kopierungen auf Normalpapier und auf elektronischen Datenträgern (CD, e-mail) werden nach schriftlicher Bestellung gegen Verrechnung durchgeführt. Je nach Arbeitsanfall können die Kopien meist innerhalb von zehn Tagen nach Bestellung gegen Bezahlung abgeholt werden. Der Versand per Post oder per e-mail ist möglich. Die Stückzahl je ArchivbenützerIn und Monat ist wegen des großen Arbeitsaufwandes und der knappen Personalressourcen auf zehn Vorlagen begrenzt.

Hinweis: Vorsteuerfreie Lieferung in die Mitgliedsländer der EU ist nur möglich, wenn bei der Bestellung eine gültige UID-Nummer angegeben wird. Auf dem Antrag muss der Rechnungsempfänger eingetragen sein, dem die UID-Nummer zugeordnet ist. Nach Ausstellung der Rechnung sind Änderungen nicht mehr möglich.

Die Kosten für Reproduktionen betragen:

Studententarif (SW-Kopie/-Druck A4/A3)

 0,35

 €

SW-Druck von Buchscan A4/A3

 1,10

 €

Farbkopie/-Druck A4

1,10

€

Farbkopie/-Druck A3 

1,60

€

Buchscan CD-Rom (inkl. 1. File)

9,50

€

jedes weitere File Buchscan auf CD

 1,10

€

     
Zeitungsarchiv SW

 1,10

€

Zeitungsarchiv Farbe

 1,70

€

     
Fachdruck Studio A4 (Farbe/SW)

 2,80

€

Fachdruck Studio A3 (Farbe/SW)

4,80

€

CD-Rom (inkl. 1. File)

9,50

€

DVD (inkl. 1. File)

16,20

 €

jedes weitere File auf CD/DVD

5,40

€

jedes weitere File Buchscan auf CD/DVD

1,10

€

Versand per e-mail (inkl. 1. File)

 9,50

 €

jedes weitere File per e-mail

5,40

 €

jedes weitere File Buchscan per e-mail

 1,10

€

 

Der Kostenersatz für die Herstellung von Digitalisaten (Buchscans) bestimmter Kategorien von Archivgut in Selbstbedienung (§ 2 Abs. 2 Z 4) beträgt (ein Wertpunkt entspricht einem Scan):

1. Wertkarte mit 10 Punkten   € 2,50

2. Wertkarte mit 50 Punkten   € 10,00

3. Wertkarte mit 100 Punkten € 18,00

4. Wertkarte mit 500 Punkten € 60,00

 

 Reproduktionen online bestellen

Die Verwendung eines tragbaren Computers ist im Lesesaal möglich. Insgesamt stehen 30 Arbeitsplätze mit Stromversorgung zur Verfügung. Tragbare Drucker, Handscanner etc. dürfen nicht verwendet werden.

Auf Archivalien haften mitunter Mikroorganismen, die sich negativ auf die Gesundheit auswirken können.

  • Jeglicher Kontakt der Finger mit dem Mund ist zu vermeiden, solange die Hände nicht desinfiziert wurden.
  • Vor der Archivalienbenützung die Hände zum Schutz der Archivalien waschen.
  • Nach der Archivalienbenützung zum Schutz der Gesundheit die Hände mit dem speziellen Waschmittel gründlich waschen.
  • Anschließend auf die getrockneten Hände das bei jedem Waschbecken verfügbare Desinfektionsmittel auftragen.

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Steiermärkischen Landesarchivs bemühen sich um die bestmögliche Erhaltung des wertvollen Archivgutes für die kommenden Generationen. Jeder Archivbenützer soll innerhalb der derzeit gegebenen räumlichen und personellen Voraussetzungen optimale Arbeitsbedingungen vorfinden.

Daraus sind einige Verhaltensregeln abgeleitet:

  • Essen, Rauchen und lautes Sprechen sind im Lesesaal verboten.
  • Während der Archivbenützung dürfen keine Taschen etc. zu den Lesesaaltischen mitgenommen werden. Bitte benützen Sie die Taschenablagen.
  • Während der Archivalienbenützung dürfen nur Bleistifte verwendet werden.
  • Die Reihenfolge von Archivalien in Kartons, Schubern, Faszikeln und Heften darf nicht selbständig verändert werden.
  • Bei offensichtlich gestörter Ordnung bitten wir, die Lesesaalaufsicht zu informieren.
  • Auf den Archivalien dürfen keine Unterstreichungen oder andere Markierungen angebracht werden.
  • Archivalien dürfen nicht als Schreibunterlage verwendet werden. 
 

Kontakt

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MEDIENINHABER:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung
8010 Graz-Burg

Telefon: +43 (316) 877-0

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