Unser Newsletter startet mit einer neuen Serie, die dem Motto „Kuriositäten und Raritäten" gewidmet ist. Hier präsentieren wir außergewöhnliche Stücke aus unseren Beständen.
„Kuriositäten und Raritäten" aus dem Steiermärkischen Landesarchiv
Der Tod ist eine traurige und ernste Angelegenheit, und wir wollen damit nicht spaßen. Dass der Tod nicht immer todernst genommen werden muss, zeigt uns von Zeit zu Zeit die Bürokratie.
Jahrhunderte hindurch waren die Grundherrschaften beauftragt, die zivilen Todfallsanzeigen festzuhalten. Mit der Einführung der Gerichte ab 1850 wurde auch diese Aufgabe der zivilen Gerichtsbarkeit den neu entstandenen Bezirksgerichten übertragen. Sie hatten von Amts wegen die Verlassenschaftsabhandlungen durchzuführen, so auch das ehemalige Bezirksgericht Graz 1871 für Cäcilia Dietrich ...
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